Schlösser & Burgen
Denkmalkategorie

Schloss Weißenstein

Über dieses Denkmal

Frühes 13 Jh. Entstehung der ursprünglichen Burg Weißenstein während Herrschaftszeit der Stauferkaiser. Unter Herrschaft Rechberg-Weißenstein im 15.-17. Jh. Ausbau der Burg zum Schloss mit ausgemalter Schlosskapelle und überdachtem Verbindungsgang zur Kirche. Kulturdenkmal besonderer Bedeutung. Seit 1971 im Besitz der Familie Kage. Weiterentwicklung als einzigartige Vermittlungs- und Bildungsstätte und kultureller Erlebnisort mit Museum, Kunstsammlung (KAGEs MIKROVERSUM).

Denkmal, dem die DSD helfen konnte

Programm

Familie Kage, der Förderverein Schloss Weißenstein e.V. und Künstlerfreunde der Familie Kage laden herzlich zum Natur- und Kulinarik-Genießen und Kunst-Erleben ein! Auch 2026 wird im Schloss Weißenstein erneut eine abwechslungsreiche anregende Kunst-Ausstellung mit verschiedenen künstlerischen Positionen geboten. Das zauberhafte Schlossgarten-Café (SB) mit leckeren Kuchenkreationen und herzhaften Teilchen wird geöffnet sein. Im schnuckeligen Schloss-Shop findet man Dekoratives, Lesenswertes und Genussvolles. Zudem kann ein Blick in die wunderschön ausgemalte Schloss-Kapelle mit barockem Altar und herrlichen Malereien geworfen werden. Übrigens: Das Denkmal Schloss Weißenstein (BW), darf sich eines lebendigen Netzwerkes mit vielen treuen Helfern, Freunden, Unterstützern und Förderern erfreuen. Diese setzten sich gemeinsam mit den Eigentümern, der Familie Kage, intensiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Schlosses, seiner Kulturstätte und der wunderschönen umgebenden Natur ein.

Hinweise


• Keine Parkplätze oben am Schloss vorhanden! Parken nur unten im Ort möglich.

• Gehzeit von den Parkplätzen zum Schloss: ca. 8-10 Minuten.

• Gutes Schuhwerk für den Aufstieg zum Schloss empfohlen.

• Menschen mit Gehbehinderung: Bitte im Vorwege direkt an Familie Kage wenden: info@schlossweissenstein.de

• Das Fotografieren im Haus ist nicht gestattet, im Außenbereich ist das Fotografieren für private Zwecke, nicht zur Veröffentlichung, gestattet.

• Keine Haustiere im Schlosshof oder im Haus gestattet.

• Kinder nur in Begleitung einer erwachsenen Person.