Sakralbauten
Denkmalkategorie

Klosterkirche Zum heiligen Kreuz

Über dieses Denkmal

Die Klosterkirche zum Heiligen Kreuz wurde 1750-54 errichtet und bildet den westlichen Flügel des ehemaligen Hauptbaus des Dominikanerinnenklosters. Der Baumeister stammte vermutlich aus dem Umkreis des Barockarchitekten Johann Michael Fischer (1691-1766). Das Kloster wurde 1804 aufgelöst. Seit 1812 befinden sich Kloster und Klosterkirche im Eigentum der Gemeinde Rangendingen. Die Renovierung der Klosterkirche wurde 2025 abgeschlossen. Anschließend wurde die Kirche wieder in Betrieb genommen.

Denkmal, dem die DSD helfen konnte

Programm

Fachkundige Führungen durch den Restaurator.