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Denkmalkategorie

Kammergericht

Über dieses Denkmal

Das Kammergericht, im Neobarockstil erbaut (1909-13) nach Plänen von Paul Thoemer und Rudolf Mönnich, ist das älteste deutsche Gericht mit ununterbrochener Tätigkeit seit seiner Gründung 1468. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb der kaum zerstörte Komplex bei Beschlagnahme durch die Alliierten Sitz des Kontrollrats bis 1991. Nach Sanierung 1991-97 dient er heute wieder dem Kammergericht. Hinter der Fassade liegen 500 Räume, in denen u. a. die Schauprozesse des Volksgerichtshofs stattfanden und das Viermächteabkommen unterzeichnet wurde.

Programm

Führung

Führungen im geschichtsträchtigen Kammergericht

Zeiten

Samstag, 12.09.2026 09:15 Uhr | Dauer: 60 Minuten
Samstag, 12.09.2026 10:30 Uhr | Dauer: 60 Minuten

Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin und das älteste deutsche Gericht mit ununterbrochener Tätigkeit seit seiner Gründung. Zu sehen ist neben der imposanten Eingangshalle auch der Plenarsaal, in dem u. a. der Volksgerichtshof seine Schauprozesse gegen die Beteiligten und Eingeweihten des Umsturzversuches vom 20. Juli 1944 durchgeführt hat.

Hinweise


Bitte planen Sie ca. 15 Minuten für die Sicherheitskontrolle ein, zu der Sie Ihr aktuelles Personaldokument mitführen müssen.

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist erst ab einem Alter von 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.

Das Betreten des Gebäudes mit verbotenen und gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Scheren etc.) ist untersagt. Auch das Mitführen von Glasflaschen und größeren Gepäckstücken ist nicht gestattet.

Anmeldung erforderlich
Anmeldung bis: 04.09.2026
Ohne rechtzeitige Anmeldung per E-Mail kann das Kammergericht nicht besucht werden.