Garten & Landschaft
Denkmalkategorie

Adolf Meyer Pavillion

Über dieses Denkmal

Der Kinderhort im Sommerhoffpark wurde 2025 unter Denkmalschutz gestellt. Das „Kinderparadies“, das 1928 zunächst für eine Nutzung über die Sommermonate konzipiert worden war, sollte bedürftigen Frankfurter Kindern tagsüber zur Erholung dienen. Der Frankfurter Baurat Adolf Meyer entwarf hier eine zum Garten hin offene und im Inneren stützenfreie Halle als Eisenbetonkonstruktion, die mit Glasbausteinen ausgemauert wurde. Ein Planschbecken, Schülergärten, Spielplätze, ein offener Unterrichtsplatz im Freien und eine Badeanlage in der ehemaligen Floßrinne der alten Frankfurter Schleuse prägten das Bild der Erholungsstätte für Jugend und Öffentlichkeit. Das Kinderzentrum Gutleutstraße stand viele Jahre leer und war dem Verfall preisgegeben. Heute engagiert sich eine Initiative aus dem Gutleutviertel für den Erhalt des Gebäudes und des historischen Baumbestands des ehemaligen Gogel’schen Gutshofs.

Programm

Um 14:00 Uhr und 16:00 Uhr finden Vorträge zur Entwicklung des Standorts vom Gutleuthof und Kinderparadies im Sommerhoffpark zum Gutleut-Quartierspavillon statt. Zudem ist eine Biografie mit ausgewählten Bauten von Adolf Meyer zugänglich, die den historischen Kontext des „Neuen Frankfurt“ erläutert.